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Pruegeln erlaubt, Richterin beruft sich auf den Koran

Laut Spiegel-Online argumentierte eine Richterin bezgl. eines Scheidungsfalles so:

Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hatte sich in einem Scheidungsverfahren auf den Koran berufen. Den Antrag auf vorzeitige Scheidung einer von ihrem Ehemann misshandelten Frau wies sie mit der Begründung zurück: Beide Ehepartner seien aus dem marokkanischen Kulturkreis. “Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat.” Die 26-Jährige aus Marokko stammende Deutsche ist von ihrem Mann geschlagen und mit dem Mord bedroht worden.

Bei so einer Argumentation einer Richterin faellt einem nichts mehr ein. Der jungen Frau, die in Deutschland geboren ist, wurde sogar neben der Pruegel auch Mord angedroht. Und das vom eigenen Ehemann.

Das gute ist, dass das Frankfurter Amtsgericht die Richterin Fuer befangen erklaert hat und von dem Fall abgezogen hat. Meiner Meinung nach aber nicht genug. Wer so in einem Fall Ueber Recht urteilt, gehoert in keinen Gerichtssaal mehr. Hier wurde der Koran Ueber das deutsche Grundgesetz gestellt. Wem ist hier eine Deutsche Richterin verpflichtet? Dem deutschen Grundgesetz oder dem Koran? Es bleibt hier also nur zu hoffen, dass es weitere Konsequenzen Fuer diese Richterin gibt, wie z.B. die Rechtsaufsicht.

Der CDU-Finanzkrise Wolfgang Bosbach, ebenfalls Jurist, erklärte: “Es ist ein trauriges Beispiel dafür, wie die Rechtsvorstellung aus einem anderen Rechts- und Kulturkreis zur Grundlage unserer Rechtsauffassung gemacht wurde.” Das sei abenteuerlich. Die von der Richterin zitierten Wertvorstellungen aus dem Koran widersprächen eindeutig dem Grundgesetz. Für Bosbach weist der Fall der Amtsrichterin eine besorgnisererregende Tendenz in der Justiz auf. “Ich fürchte schon seit längerem, dass wir schleichend unsere eigenen Rechts- und Wertvorstellungen zur Disposition stellen”, so Bosbach zu SPIEGEL ONLINE.

Es ist nun natuerlich klar, das sich bei sowas Politiker sofort zu Wort melden. Aber im obigen Zitat ist meiner Meinung nach klar zu lesen, in wie weit der Koran in Deutschland rechtens ist. Den Koran habe ich zwar nie gelesen, aber wenn hier im Koran steht, dass der Mann seine Frau als zuechtigung Schlagen darf, so ist auf jeden Fall klar, dass dies nun gegen das Deutsche Grundgesetz verstoesst, da hier Menschen nicht gezuechtigt werden duerfen. Hier wird klar die Menschenwuerde verletzt.

Es bleibt hier nur zu hoffen, dass die junge Frau blad nicht mehr dieser tyranei unterliegt, egal ob nun der einer Richterin oder Ihres (noch)Ehemannes.

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