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Ein Oberstaatsanwalt “neuer Freund” des Herrn Schaeuble?

Ein Cottbusser Oberstaatsanwalt mit Namen T. Schell hat sich fuer die heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Schaeuble scheint also einen Mitstreiter bekommen zu haben. T. Schell, laut focus eines der führenden deutschen Kinderporno-Ermittler:

„Für schwere Formen der Kinderpornografie – etwa die bandenmäßige Verbreitung – sollte man überlegen, ob man Online-Razzien zulässt. Es gibt sicherlich Fälle, in denen das sinnvoll wäre“.
Nach Einschätzung von Schell verbreiten Kinderporno-Anbieter Fotos und Filme kaum noch per E-Mail, sondern zunehmend auf so genannten Web-Speicherplätzen. „Man legt die Dateien dort ab und gibt den Link auf das Material in pädophilen Kreisen bekannt. In relativ kurzer Zeit finden dann weltweit tausende Zugriffe statt“, so Schell in FOCUS.

Neben T. Schell ist auch Bayerns Justizministerin Beate Merk eine Befuehrworterin der Online-Durchsuchung in Punkto Kinderpornografie. Was hier aber nicht erwaehnt wird, wie stellt sich Herr Schell eine solche “Online-Razzia” vor?

Es ist schon schlimm, denn dieser Mensch keine Ahnung hat, worum es eigentlich geht. Er fuehrt als Argument an, dass Paederasten das Material irgendwo online ablegen (auf kostenlosem, anonymen Webspace oder vielleicht auch auf Rechnern eines Botnetzes (?)) und befuerwortet eine heimliche Durchsuchung der Festplatte eines Beschuldigten. Das Wort “Online-Durchsuchung” hat wirklich einen Preis fuer ekelhafte Propaganda und Verschleierung der tatsaechlich durchzufuehrenden Massnahmen verdient. “Online” suggeriert hierbei scheinbar (so scheienn es tatsaechlich Oberstaatsanwaelte und “fuehrende Kinderporno-Ermittler” zu verstehen), dass eine Untersuchung von irgendwas “online” erfolgen soll. Oder sollte man etwa diesen Zettel in seinem Briefkasten vorfinden? Wie BKA-Chef J. Ziercke vor nicht ganz 2 Wochen einraeumen musste, verlaeuft eine solche Online-durchsuchung doch etwas anderst. Hierzu muessen Beamte in die Wohnung des Verdaechtigen eindringen, seine Menschenrechte verletzen um erstmal eine Kopie seiner vorhandenen Festplatten zu ziehen, um danach erneut in die Wohnung einzudringen und den auf den Verdaechtigen perfekt angepassten Tool Remote Forensic Software (RFS) installieren. Ueber den Zeitraum, in welchem das Tool “angepasst” werden soll, ist im Moment nichts bekannt.

Oder versucht hier die Staatsanwaltschaft nur, Ihre Weste wieder in´s reine zu bekommen :

Nach Informationen des MDR-Magazins Fakt soll der ehemalige Leipziger Oberstaatsanwalt Norbert Röger eine der zentralen Figuren in dem aufgedeckten kriminellen Netzwerk gewesen sein. In Verfassungsschutzakten, die dem Magazin vorliegen, werde er verdächtigt, die Ermittlungen in einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von acht- bis zehnjährigen tschechischen Kindern behindert zu haben. Er soll Tatverdächtige informiert haben, wenn sie von der Polizei beschattet wurden oder eine Razzia geplant war. Darüber hinaus sollen im Panzerschrank der Staatsanwaltschaft Kinderpornos aufbewahrt worden sein, ohne dass es einen Bezug zu einem entsprechenden Ermittlungsverfahren gab.

Hier sieht es wohl so aus, dass man Versucht, eigene Taten in den hintergrund zu stellen, und dem Hype des Herrn Schaeuble beizuwohnen.

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