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Die 26 SPD-Abgeordnete der Schande

categories Anonymitaet, Chaos, Datenschutz, Owl, Politik, Ueberwachung, Zeitgeschehen    

Christoph Straesser, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Buelow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Juergen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Muetzenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt

Diese 26 Namen haben am 6. November 2007 zusammen mit 340 anderen Abgeordneten dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt.Diese 26 Personen haben dem Gesetz jedoch vorsaetzlich zugestimmt, und folgendes Dokument herausgegeben:

Erklaerung nach § 31 GO der Abgeordneten Christoph Straesser, Niels Annen, Dr. Axel Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Marco Buelow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Juergen Kucharczyk, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf Muetzenich, Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Dr. Ditmar Staffelt (alle SPD) zur Abstimmung ueber den Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsueberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmassnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungspunkt 15 a)

Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwaegungen zustimmen.

Erstens. Grundsaetzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend ueberein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benoetigt. Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Massnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

Zweitens. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befoerdert durch die staendige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter fuer die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an die Entscheidungen zur Volkszaehlung, zur „akustischen Wohnraumueberwachung“, zum Luftsicherheitsgesetz oder zum niedersaechsischen Polizeigesetz.

Drittens. In diesem Abwaegungsprozess gilt fuer uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit geniessen darf, will man beides gewaehrleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefaehrdung durch kriminelles Handeln geben kann.

Viertens. In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivitaet bestehender Gesetze zu ueberpruefen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhoehen und Freiheitsrechte einzuschraenken. Der vorliegende Gesetzentwurf befoerdert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, die im Gesetz aufgefuehrten Daten zum Zwecke unter anderem der Strafverfolgung ueber einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Das ist natuerlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungszwecken die entsprechenden Daten bis zu sechs Monate zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschaetzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Buerger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass fuer die Speicherung als solche ein konkretes Verdachtsmoment bestehen muss. Aehnliche Bedenken gelten auch hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunikationsueberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung sogenannter Berufsgeheimnistraeger. So ist uns zum Beispiel nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen hoeheren Schutz geniessen sollen als Rechtsanwaelte, Aerzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.

Fuenftens. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Huerden fuer die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel fuer den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrueckliche Verbot des Rueckgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehoeren, die Beschraenkung des Zugriffs und der Verwertung auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unertraeglich. Auch die erfolgreichen Bemuehungen der Bundesregierung, Veraenderungen bei der EURichtlinie 2006/24/EG herbeizufuehren – so war dort fuer die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen –, werden ausdruecklich gewuerdigt. Der Gesetzentwurf traegt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschlaege aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur OnlineDurchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren ueber die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2, 3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts moeglicherweise verfassungswidrige Bestandteile fuer unwirksam erklaeren wird.

Pfui kann man dazu nur sagen! Das liest sich wie ein schlechtes Abenteuer. Sie geben selber zu, schwerwiegenden politischen und verfassungsrechtlichen Bedenken zu haben. Sie erklaeren, erkannt zu haben, dass “Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter fuer die Existenz unseres Gemeinwesens haben. Ganz konkret wird die Vorratsdatenspeicherung eingeschaetzt als “Generalverdacht gegen alle Buerger”, die Tendenz der vergangenen Jahre fortsetzend, “mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhoehen und Freiheitsrechte einzuschraenken. Der vorliegende Gesetzentwurf befoerdert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich”.
Die 26 Abgeordneten begruenden ihre zustimmung damit, dass es ja um Terrorbekaempfung geht, da muessen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken eben zurueckstehen. Stichwoerter sind hierbei die gewohnten Schluesselreiz-Worthuelsen “internationaler Terrorismus” und “dessen Folgeerscheinungen” und die dadurch entstandene “labile Sicherheitslage”, und zwar “auch in Deutschland” und “Verhinderung schwerster Straftaten”.

Warum verabschieden hier Abgeordnete ein Gesetz, wenn sie es selber fuer verfassungswiedrig halten? Weil sie einfach nur dumm sind? Weil sie ueberhaupt nicht wissen, ueber was sie da gerade abstimmen? Oder weil sie ihr Gewissen damit beruhigen, dass es das Bundesverfassungsgericht schon richten wird? Wie kann man einem Gesetz zustimmen, von dem man offensichtlich ausgeht, dass es teilweise verfassungswidrig ist? Bald wird ein Mord damit gerechtfertigt, dass man eh davon ausgehe, dass das Gesetz abgeschafft wird, weil “vermutlich” verfassungswidrig ist. Man sollte schon genug Eier in der Hose haben, um dafuer einzustehen, warum man als Abgeorneter im Bundestag hockt. Fuer seine eigene, freie Meinung, auch wenn die Partei diese nicht teilt! Und solche Leute wollen uns, die Buerger Ueberwachen. Wow…

Kommentare

2 Kommentare zu “Die 26 SPD-Abgeordnete der Schande”

  1. Aufruf zur Demo “Für ein Morgen in Freiheit” am 15. März 2008 in Köln « Dirk Grund über den Überwachungsstaat - Es geschah im Namen des Volkes?! am 06.03.2008 um 20:31 Uhr 

    [...] und Kriminalitätsprävention haben. Diese Beschlüsse sind lediglich eine Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe und gefährden unsere Demokratie durch Einschränkung der Meinungsfreiheit und [...]

  2. Aufruf zur Demo “Für ein Morgen in Freiheit” am 15. März 2008 in Köln « DirkGrund - über Suboptimales am 06.03.2008 um 20:49 Uhr 

    [...] und Kriminalitätsprävention haben. Diese Beschlüsse sind lediglich eine Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe und gefährden unsere Demokratie durch Einschränkung der Meinungsfreiheit und [...]

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