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Post vom Abmahnanwalt

Keine Post, sondern eine Mail. Liest sich ja erstmal sehr “spannend:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang. Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer xxxxxxxxxx geschehen. Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 950.94 Euro. Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.12.2008 – 18:00 Uhr bei uns eingehend. Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)
Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München

Nett auch der Dateianhang Mahnung.zip.
Mal ein bisschen gegoogelt, und im der Zip ist wohl der Wurm: Worm.Win32.Downloader

Heise.de hatte dazu am 27.10.2008 ebenfalls etwas zu vermelden:

“… im Anhang der Mail soll sich dann eine Unterlassungserklärung finden, die der Empfänger unterzeichnen und abschicken soll. Wenig überraschend steckt in der anhängten ZIP-Datei aber ein Schädling (Mahnung.pif) respektive ein Trojaner-Donwloader, der aber in einem kurzen Test von heise Security von fast allen namhaften Virenscannern als solcher erkannt wurde. Alternativ zur vorgeblichen Gravenreuth-Mail kursierten am Wochenende zudem gefälschte Rechnungen von stayfriends.de, die den gleichen Schädling enthielten…”

Ich habe mich schon etliche Monate nicht mehr mit dem Herrn Gravenreuth auseinander gesetzt. Ist der ueberhaupt noch Rechtsanwalt? Afaik wurde der doch mal zu 14 Monaten Haft verurteilt, oder?

Naja, hat mich gefreut, mal wieder von Dir zu hoeren Guenni, aber die Mail liegt schon in /dev/null

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