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BKA-Gesetz: Vermittlungsausschuss hat sich geeinigt

Wie erwartet hat sich heute der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag auf eine gemeinsame Grundlage für die BKA-Novelle geeinigt. Die bis dahn strittigen Punkte konnten beigelegt werden, d.h. heimliche Onlinedurchsuchungen muessen kuenftig durch einen Richter genehmigt werden und die Kompetenzen zwischen Bund und Laendern werden strikter definiert.

Es ist also genau das eingetreten was von allen erwartet wurde. Ein nur in kleinen Punkten geaendertes Gesetz das nun vor der Weihnachtspause noch schnell durchgebracht werden soll. Zurueck bleibt ein massiv aufgeweichter Grundrechtsschutz der Privatsphaere, kritikresistente und weltfremde Politiker ohne Technikverstand.

Der Kompromiss muss jetzt noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Die Landesregierungen, in denen FDP, Gruene oder Linke mitregieren, werden sich weiterhin enthalten. Wenn kein SPD-Land ausschert, gibt es aber im Bundesrat eine knappe Mehrheit.

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